Auch Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Hat man von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, galt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte auch nicht mehr widerrufen werden.
Doch ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Die Entscheidung, zur Rentenversicherungspflicht zurückzukehren, können Beschäftigte, künftig einmalig treffen. Erstmalig ist die Rückkehr ab 1. Juli 2026 möglich, Anträge können aber bereits jetzt gestellt werden.
Mehr Informationen gibt die Minijob-Zentrale.
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Letzte Änderung: 21.06.2026
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