Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der US-Streitkräfte für eine im Dienst erlittene Beschädigung erhält, nach § 3 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei ist. Nach Auffassung der Richter sei das in § 3 Nr. 6 Satz 1 EStG enthaltene Tatbestandsmerkmal „aus öffentlichen Mitteln“ nicht auf inländische Mittel beschränkt, sondern erfasse auch ausländische Mittel (Az. X R 29/22).
Im Streitfall waren die Kläger für das Streitjahr 2020 zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Der Kläger gehörte den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) an und war im Einsatz körperlich geschädigt worden. Aufgrund seiner Beeinträchtigungen bezog der Kläger von der US-Bundesregierung eine Invaliditätsentschädigung. In der Einkommensteuererklärung erklärten die Eheleute die Invaliditätsentschädigung als nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA (DBA USA) steuerfreie sonstige Einkünfte. Das beklagte Finanzamt berücksichtigte bei der Berechnung des Steuersatzes die steuerfreien sonstigen Einkünfte des Klägers nach dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG. Der hiergegen erhobenen Klage wurde durch das Finanzgericht Baden-Württemberg stattgegeben. Der Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG sei nicht anwendbar, weil dem die von § 32b EStG nicht erfasste Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 EStG entgegenstehe. Die Richter des Bundesfinanzhofs wiesen die Revision des Finanzamts als unbegründet zurück.
Gemäß § 3 Nr. 6 Satz 1 EStG sind Bezüge steuerfrei, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber u. a. an Wehrdienstbeschädigte, im Freiwilligen Wehrdienst Beschädigte, Kriegsbeschädigte und ihnen gleichgestellte Personen gezahlt werden, soweit es sich nicht um Bezüge handelt, die auf Grund der Dienstzeit gewährt werden.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Consultdata GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34
63500 Seligenstadt
Tel.: +49 6182 7726-0
Fax: +49 6182 7726-299
info@consult-center.de
Kontakt | Impressum | Datenschutz
Letzte Änderung: 21.06.2026
© 2026
Kanzlei
Philosophie
Die Köpfe
Kooperationen
Aktuelles
Consultdata Newsletter
Infothek
Interessante Links
Unternehmen online
Leistungen
Steuerberatung
Steuererklärung
FIBU - Finanzbuchhaltung
Jahresabschluss
Lohnbuchhaltung
Gründung, Kauf und Verkauf
Budgetierung und Planung
Unternehmensberatung
Vermögensplanung
EDV-Beratung
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.