Bei der Kfz-Steuer muss man inzwischen gleich bei der Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, ansonsten wird das Auto nicht zugelassen. Bei allen anderen Steuerarten sollte man das ebenfalls tun. Denn, wenn man ein Lastschriftmandat erteilt hat und auf dem Konto ausreichende Deckung besteht, fallen keine Säumniszuschläge auf fällige Steuerzahlungen an.
Wenn man z. B. selbst Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer überweist und das Geld geht auch nur einen Tag zu spät bei der Finanzverwaltung ein, fällt ein Säumniszuschlag von 1,0 % pro angefangenem Monat auf den nicht rechtzeitig eingegangenen Steuerbetrag an! Das macht 12,0 % pro Jahr! Zu viel gezahlte Beträge erstattet das Finanzamt grundsätzlich zurück. Auch ist die Einzugsermächtigung jederzeit widerruflich.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Steuerschulden stunden zu lassen. Das kostet zwar Stundungszinsen, ist aber im Fall, dass das Konto nicht gedeckt ist, wenn die Steuer eingezogen wird, besser, als zusätzlich Säumniszuschläge zu zahlen.
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Letzte Änderung: 26.02.2026
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